Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Purajana GmbH

Inhalt

Kurse, Privatklassen, Workshops & Events

Die Anmeldung für Kurse, Workshops, Events und Privatklassen  erfolgt online unter  purajana.com.  Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.  Mit einer Buchung werden unsere AGBs akzeptiert.

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise.  Alle Preise verstehen sich (zuzüglich) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1. Kurse  (Gruppenklassen)

Purajana  ist ein kleines Yoga und Reformer Pilate Studio mit einer begrenzten Kapazität  pro Klasse. Wir bitten dich daher, deinen  Lieblingskurs im Voraus zu buchen, damit du dir deinen Platz sichern  kannst.  Du kannst  die Verfügbarkeit  deiner  Kurse  jederzeit online überprüfen. Aber bitte  denkt  daran, wenn  du  ohne Reservierung zu einem Kurs  kommst,  gibt es die Möglichkeit,  keinen Platz  zu  haben.

Gebuchte Kurse  können  bis  24 Stunden vor Kursbeginn online storniert werden. Wenn  du  innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn stornierst  und/oder nicht erscheinst, erfolgt  leider  keine Rückerstattung.

Der Kunde ist berechtigt, alle regelmäßigen Kurse im Angebot von  Purajana Studio  in  Frankfurt  zu nutzen. Ausgeschlossen davon sind Workshops, Events, Specials und Privatstunden.

Mehrfachkarte/Mitgliedschaft

Einzelkarten, 5er Karten, 10er Karten, 20er Karten sowie Schnupperkarten  und  Mitgliedschaften  können im Studio  oder  auch online  erworben  und verwaltet  werden  unter  www.purajana.com.  Klassenpässe und Mitgliedschaften sind nicht erstattungsfähig, nicht verlängerbar, nicht teilbar und nicht auf andere Personen übertragbar.  Die Laufzeit der  Klassenkarte beginnt ab dem Tag des Kaufes.  Klassenpässe und Mitgliedschaften sind zeitlich begrenzt.

Mitgliedschaft und Vertragskunden

a. Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag

Der Nutzungsvertrag wird für die Dauer von mindestens 12 Kalendermonaten ab technischem Vertragsbeginn geschlossen und verpflichtet den/die Vertragspartner/in entsprechend der Laufzeit zur Zahlung der mindestens 12 vollen monatlichen Beiträge.

Bei Mitgliedschaften sind die monatlichen Beiträge jeweils am Monatsanfang durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zu zahlen. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift erheben wir eine Bankgebühr/Bearbeitungsgebühr in Höhe € 10,00.

Mitgliedschaften sind nicht erstattungsfähig, nicht verlängerbar, nicht teilbar und nicht auf andere Personen übertragbar. Mitgliedschaften sind zeitlich begrenzt.

Mitgliedschaften verlängern sich nach Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit automatisch von Monat zu Monat, wenn sie nicht gemäß  unsere  Kündigung  Vorschriften, gekündigt wurden.

Nimmt der Kunde die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch, entbindet ihn dies nicht von der Verpflichtung, die monatlichen Zahlungen zu leisten. Ein Anspruch auf Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf die Herabsetzung der monatlichen Raten.

b. Daten des Mitglieds

Änderung der Anschrift und der Bankverbindung des Mitglieds sind  Purajana  GmbH unverzüglich mitzuteilen.

c. Nutzungsrecht

Im Rahmen der Yoga-Mitgliedschaft ist der/die Vertragspartner/in zur Teilnahme an allen regulären Yoga-Kursen berechtigt. Sonderveranstaltungen (Events) und Workshops sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen, sie werden gesondert berechnet.

d. Ruhezeit

Bei Krankheit oder Verletzungen von mehr als  vier  Wochen Dauer kann eine Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes um den Zeitraum der Krankheit kostenfrei verlängert werden. Bitte informiere uns dazu per Email:  hello@purajana.com

e. Kündigung Mitgliedschafts-Vertrag

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Diese Regelung gilt nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur im Fall einer schwerwiegenden und dauerhaften Verletzung/Erkrankung  (Attest eines Arztes  erforderlich)  oder  einem Umzug (Abmeldebestätigung) möglich. Die Kündigung muss schriftlich oder per Mail a die Purajana GmbH erfolgen.

f. Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten

Wir behalten uns vor, unser Kursangebot bzw. unsere Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten. Das Studio ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o.ä. organisatorischen Gründen bis zu 2 Wochen und auch bei ca. 21  tägigen Betriebsferien, die frühzeitig per Aushang bekannt gegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden.

g. Haftung

Der Kunde stellt den Trainer und das Studio von allen Haftungsschäden frei.

Die Teilnahme an den Kursen geschieht auf eigene Verantwortung. Wir haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Wir haften jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die die Mitglieder aufgrund der Teilnahme an den angebotenen Kurse erleiden und für selbst verschuldete Unfälle. Die Nutzung der Räumlichkeiten im Purajana Studio  erfolgt für die Mitglieder auf eigene Gefahr.

Wie übernehmen keinerlei Haftung für die von den Teilnehmern mitgebrachten Wertgegenstände und Garderobe.

Alle Trainer im Studio führen die Kurse mit höchstmöglicher Sorgfalt durch. Ihren Anweisungen ist bei der Durchführung des Trainings zu folgen. Geräte dürfen ausschließlich im Beisein des Trainers und nach vorheriger Einweisung benutzt werden.

Im Falle einer bestehenden Verletzung oder anderer Beschwerden bitten wir Sie, uns vor Beginn der Trainingseinheit darüber in Kenntnis zu setzen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnahme an den Trainingsstunden kein Ersatz für eine medizinische Behandlung ist, sondern Präventionsmaßnahmen / Training unter fachkundiger Anleitung darstellen.

h. Änderung der Preise

Eine Preiserhöhung muss drei Monate vorher angekündigt werden. Der/die Vertragspartner/in hat in diesem Fall das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Fall einer solchen Kündigung endet das Vertragsverhältnis mit Eintritt der Preiserhöhung.

2. Privatklassen

Gebuchte Privatstunden können mindestens 48 Stunden im Voraus kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristiger Stornierung und/oder Nichterscheinen wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt (Ausnahmen bei Vorlage eines ärztlichen Attests).

3. Workshops & Events

Teilnahmegebühren/Stornierung

Ein Platz ist  fest reserviert  mit  dem  Eingang  der Workshop  Gebühr.  Bei einer Stornierung bis 14  Kalendertage  vor Workshop Beginn erstatten wir die Anmeldegebühr abzüglich  €10  Bearbeitungsgebühr. Ab  14  und  bis  7  Kalendertage vor Workshop Beginn erstatten wir 50% des kompletten Workshop Beitrags zurück. Innerhalb der letzten  7  Tage vor Beginn des Workshops ist eine Erstattung des Workshop Beitrags ausnahmslos ausgeschlossen. Es kann eine Ersatzperson zum Workshop gesendet werden. Die Bearbeitungsgebühr bei Umbuchung auf eine andere Person beträgt  5,00 EUR.  Die Absage eines Workshops  oder Event  muss per E-Mail an folgende Adresse erfolgen:  hello@purajana.com

Workshop  Absage/Änderung

Ein Workshop findet statt, wenn  die  Mindestteilnehmerzahl  (diese beträgt jeweils 50% der maximalen Workshop  Teilnehmerzahl pro Workshop)  sich verbindlich  angemeldet  hat.

Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, den jeweiligen Workshop zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemühen wir uns, die Workshop  Teilnehmer spätestens 7 Kalendertage vor dem geplanten Workshop  Beginn zu informieren.

Wir  behalten uns vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände  (wie z. B. Krankheit oder Ausfall der Referenten bis zum Workshop  Beginn)  den Workshop zeitlich zu verlegen, ersatzweise einen anderen Referenten einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

Im Fall der zeitlichen Verlegung eines Workshops können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweisen angebotenen Termin  und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Workshop  Gebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage des Workshops werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche wie z. B. Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht.

Erkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen

Der Teilnehmer hat bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft mit der Anmeldung bekannt zu geben. Bei ernsthaften Erkrankungen ist die Teilnahme grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes möglich. Der  Workshopleiter  entscheidet letztlich über die Teilnahme.

4. Haftung

Wir haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Wir haften jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die die Mitglieder aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden und für selbst verschuldete Unfälle.

Die Teilnahme am Workshop erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung unsererseits für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Nutzung der Räumlichkeiten im  Purajana Studio erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr.

Wie übernehmen keinerlei Haftung für die von den Teilnehmern mitgebrachten Wertgegenstände und Garderobe.

5. Datenschutzbestimmungen

Personenbezogene Daten werden von uns auf Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden lediglich für diesen Zweck verwendet und für die Dauer der Bearbeitung in elektronischer Form gespeichert. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung der Daten ein.  Mehr Info unter  Datenschutz. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht ist Frankfurt am Main.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist  Frankfurt am Main.

Reisen

Die allgemeine Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle der Buchung zwischen uns, Purajana GmbH („PURAJANA“), und Ihnen zustande kommt.

1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde (m/w/d) Purajana GmbH (“PURAJANA”) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (E- Mail, Online-Formular) erfolgen. Sie erfolgt durch die anmeldende Person für alle mitangemeldeten Personen, für deren Vertragspflichten sie haftet, wenn sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 PURAJANA bestätigt den Abschluss des Reisevertrages mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB), die PURAJANA mit dem Sicherungsschein, der die Insolvenzversicherung nachweist, dem Kunden übersendet.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so legt PURAJANA bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot vor, an das PURAJANA für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde es ausdrücklich oder schlüssig annimmt, etwa durch Leistung der Anzahlung.

2. Bezahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.

2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere PURAJANA nicht mehr nach Ziff. 7.1 vom Reisevertrag zurücktreten kann.

2.3 Hat der Kunde eine fällige Zahlung nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht vollständig bezahlt, kann PURAJANA vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten und ggf. Schadensersatz belasten. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist stets der Eingang der Zahlung bei PURAJANA.

2.4 Kein Widerrufsrecht: PURAJANA weist darauf hin, dass für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die vertraglichen und gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich, siehe Ziff. 5. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen abgeschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen von PURAJANA ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden. Wird von PURAJANA ein individueller Reiseablauf für den Kunden erstellt, ergibt sich die Leistungsverpflichtung von PURAJANA ausschließlich aus dem konkreten Angebot und der Reisebestätigung.

3.2 Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler oder Reisebüros sind von PURAJANA nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung von PURAJANA hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages (siehe Reisebestätigung) abändern.

4. Vertrags- und Preisänderungen

4.1 PURAJANA behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird PURAJANA den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.2 Da Ziff. 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für PURAJANA führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von PURAJANA zu erstatten. PURAJANA darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 PURAJANA behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Flughafenwechsel in zumutbarem Umfang, bei erforderlichen Routenänderungen oder bei flug- und programmtechnisch nötigen Zwischenlandungen von Flügen, auch wegen Streiks von Beförderungsunternehmen oder bei erforderlichem Hotelwechsel innerhalb derselben Kategorie). PURAJANA hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

4.4 Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann PURAJANA sie nicht einseitig vornehmen. PURAJANA kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von PURAJANA bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann PURAJANA die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 4.4 entsprechend, d. h. PURAJANA kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von PURAJANA bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von PURAJANA bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.5 PURAJANA kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4.2 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die PURAJANA den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei PURAJANA. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.

5.2 Wenn der Kunde zurücktritt, kann PURAJANA vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat PURAJANA die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der

Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

  • Bis 8 Wochen vor Reiseantritt: 15 % des Kaufpreises
  • Bis 6 Wochen vor Reiseantritt: 30 % des Kaufpreises
  • Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 60 % des Kaufpreises
  • Bis 2 Wochen vor Reiseantritt und/oder Nichtantritt: 100 % des Kaufpreises

Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass PURAJANA ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. PURAJANA behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine ggf. höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. PURAJANA empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und kann dem Kunden eine solche Versicherung vermitteln.

5.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie PURAJANA nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. PURAJANA kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haftet sie und der ursprüngliche Kunde gegenüber PURAJANA als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.4 Umbuchungen (d. h. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in (siehe 5.2) genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich.

5.5 Nimmt PURAJANA auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach Vertragsschluss vor, kann PURAJANA ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 50,00 erheben.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm von PURAJANA ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

7. Rücktritt und Kündigung durch PURAJANA

7.1 PURAJANA kann bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn PURAJANA in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl benannt sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angegeben hat.

7.2 PURAJANA kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn PURAJANA aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

7.3 Tritt PURAJANA nach Ziff. 7.1 oder 7.2 zurück, so erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück.

8. Obliegenheiten des Reisenden, Hinweise

8.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation/Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor dem Abreisetermin erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Ebenso, wenn die Reiseunterlagen falsche Angaben in Bezug auf Ihre Person enthalten. Angabe- oder Tippfehler, die von den Angaben in Ihrem Personalausweis oder Reisepass abweichen, können die Mitnahme auf Flügen gefährden.

8.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen und Reisen mit ihren spezifischen Inhalten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.

8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

9. Abhilfe bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden

9.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/ Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist, um Abhilfe zu ersuchen. PURAJANA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. PURAJANA kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Sofern PURAJANA infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet PURAJANA innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch PURAJANA verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält PURAJANA hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

10.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, PURAJANA hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

10.2 PURAJANA informiert den Kunden über Pass und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vor- geschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

10.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den nach Ziff. 10.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht- Institutes in Hamburg https://www.bnitm.de ), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.

11. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von PURAJANA für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-VO Nr. 2111/15 verpflichtet PURAJANA, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist PURAJANA verpflichtet, dem Kunden diejenige Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich die Flugbeförderung durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar.

13. Datenschutz, Widerspruchsrechte

13.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert PURAJANA den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website ( https://www.purajana.com/privacy/ ) und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse sonia.tamaroff@purajana.com von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder PURAJANA der unten genannten Adresse kontaktieren.

13.2 Mit einer Nachricht an sonia.tamaroff@purajana.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

14. Sonstiges

14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen, gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und PURAJANA findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PURAJANA vereinbart.

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. PURAJANA nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter

Purajana GmbH

Geschäftsführung: Sonia Tamaroff & Stefan Monz

E-Mail: hello@purajana.com

Kontakt:

Eschersheimer Landstraße 526-532 | 60433 Frankfurt am Main

Telefon: +49-174-3154631

Steuernummer: 04724148154

Umsatzsteuer-ID: DE 322202870

Finanzamt: Frankfurt am Main V

Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main

Handelsregisternummer: HR B 113721

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung.

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, https://www.versicherungsombudsmann.de

Kältekammer - Ganzkörper-Kälteanwendungen

1. Einverständniserklärung

Jeder Kunde erklärt durch den “Fragebogen: Einverständniserklärung Ganzkörper-Kälteanwendungen -85°”, dass keine Kontraindikationen vorliegen, und bestätigt mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Änderungen des Gesundheitszustandes, die eine Kontraindikation bedingen, müssen unverzüglich mitgeteilt werden.

Beim Vorliegen von relativen Kontraindikationen übernimmt der Kunde durch seine Unterschrift die weitere Verantwortung für die Nutzung der Ganzkörper-Kälteanwendungen.

Jeder Kunde wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass mit den von PURAJANA getroffenen Aussagen weder eine bestimmte therapeutische Wirkung noch ein Behandlungserfolg bei bestimmten Indikationen garantiert wird.

2. Kein Heilversprechen

Der Kunde akzeptiert, dass die Ganzkörper-Kälteanwendungen kein medizinischen Therapieverfahren im Sinne allgemein anerkannter wissenschaftlicher Methoden sind. Die hier getroffenen Aussagen über Wirkungsweisen und Eigenschaften unserer Anwendung ergeben sich aus Erkenntnissen im Zusammenhang mit den verschiedenen Anwendungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Heil- oder Gesundheitsversprechen abgegeben wird und keine Linderung von Krankheiten garantiert oder versprochen wird. Alle angebotenen Anwendungen ersetzen in keinem Fall die persönliche Beratung bei medizinischem Fachpersonal. Ebenfalls weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass alle erteilten Informationen nicht dazu dienen, Eigendiagnosen zu erstellen oder Therapien anzuwenden.

3. Nutzungsbedingungen

Der Kunde akzeptiert und befolgt die nachstehenden Nutzungsbedingungen für die Kältekammer.

Die Nutzung erfolgt in geeigneter Kleidung und mit geeignetem Schuhwerk:

  • Bikini/Sport-BH/kurzer Badehose oder auch in Unterwäsche dicke Socken
  • warme Handschuhe
  • Ohrenschutz (Mütze oder Stirnband)
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Hausschuhe mit Gummisohle

Weitere Nutzungsbedingungen:

  • Ein Piercing wird, soweit nicht mit Stoff bedeckt, mit Kinesiotape überklebt.
  • Keine Metallgegenstände direkt auf der Haut (Schmuck, Uhren, Ringe, Brillen, …).
  • Wir empfehlen Kontaktlinsen herauszunehmen.
  • Keine offenen Wunden.
  • Sichtbare Piercings etc. herausnehmen oder ggf. mit einem Tape abkleben.
  • Implantate, die auf der Hautoberfläche sind, können abgeklebt werden.
  • Haut (nicht vorher eincremen) und Haare müssen komplett trocken sein.

Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Nutzungsbedingungen resultieren, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der allgemeinen Sicherheit und Ordnung nötig ist, Anweisungen zu erteilen, denen unbedingt Folge zu leisten ist.

4. Haftung für mitgebrachte Gegenstände

Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt PURAJANA keine Haftung, es sei denn, der Schaden ist auf grobfahrlässiges Verhalten von PURAJANA zurückzuführen. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr, auch wenn sie in bereitgestellten Regalen oder Schränken verwahrt werden.

5. Nichterbringen der vertraglichen Leistung

Treten Ereignisse ein, die es PURAJANA unmöglich machen, die vertragliche Leistung zu erbringen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Er hat jedoch das Recht, im Rahmen der vereinbarten Nutzung nach Beendigung des Leistungshemmnisses die Nutzung kostenfrei nachzuholen.

6. Änderung Betriebszeiten

PURAJANA behält sich vor, die Betriebszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere bei einer Schließung wegen Reparatur, Werksarbeiten oder Erkrankung.

7. Datenschutz

PURAJANA behält sich vor, die Betriebszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere bei einer Schließung wegen Reparatur, Werksarbeiten oder Erkrankung.

8. Sonstiges

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bestimmungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.

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